Hier finden Sie eine Auswahl von Links, die Ihnen weiterführende Informationen zu Krankheitsbildern und zur Betreuung und Behandlung psychisch kranker Menschen bieten:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, können einen Antrag auf Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen.
Seit 1974 gibt es die Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege, die sich der unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation behinderter und alter Menschen sowie benachteiligter Kinder verschrieben hat.
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