Wohnstätten Detmold und Horn-Bad Meinberg -
Dauerwohnheime für psychisch kranke Erwachsene
Die Wohnstätte Detmold befindet sich seit 2002 in Spork – Eichholz in der Pestalozzistraße 12 und 14.
Es handelt sich um ein Niedrig-Energie-Haus. Alle Räume sind ebenerdig und für Rollstuhl-BenutzerInnen geeignet.
Zusätzlich zu den 16 Plätzen im Haupthaus, gibt es auf dem Gelände 3 ausgelagerte Wohnungen für jeweils 2 Personen.
Die Betreuung im Haupthaus ist in Kleingruppen organisiert, jede Gruppe verfügt über ein eigenes Wohnzimmer und eine eigene Küche, so dass die hauswirtschaftliche Versorgung je nach Bedarf oder Wunsch gestaltet werden kann: zentral durch den Hauswirtschaftsbereich oder aber selbstständig innerhalb der Kleingruppe. Zum Haus gehören Terrassen und ein Garten.
Es gibt eine gute Busverbindung in die Detmolder Innenstadt, Geschäfte für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Darüber hinaus gibt es in Detmold ausgelagerte Wohnplätze stationärer Einzelbetreuung, so dass letztlich 31 Personen durch diese Wohnstätte betreut werden.
Die Wohnstätte Bad Meinberg befindet sich in der Seestraße 5 in unmittelbarer Nähe von Kurpark und Innenstadt.
Auch dieses Haus ist für Rollstuhl-BenutzerInnen geeignet.
Es gibt 26 Plätze, die in 3 Gruppen aufgeteilt sind.
Auch hier verfügt jede Gruppe über eigene Gemeinschaftsräume und über eine eigene Küche; je nach Möglichkeiten der BewohnerInnen können sich die Gruppen also auch selbst versorgen. Ansonsten gibt es einen separaten Hauswirtschaftsbereich, der dieses übernimmt.
Kosten:
Die monatlichen Kosten unterliegen den Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Finanzierung:
- Sozialhilfeträger, überwiegend Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Erstattungen nach § 54 SGB XII unter Heranziehung von Einkommen und Vermögen)
- Selbstzahler
Aufnahme:
- Informationsgespräch nach telefonischer Vereinbarung
- Aufnahmegespräch mit verbindlicher Entscheidung
- Aufnahme in die Warteliste
Die Aufnahmen erfolgen nach Dringlichkeit und nach den jeweiligen Möglichkeiten in den Wohnstätten.
Zur Beantragung der Kostenübernahme durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Sozialhilfeträger ist es notwendig, das sog. Hilfeplanverfahren durchzuführen. Der Antrag kann mit einer MitarbeiterIn der Wohnstätten gemeinsam ausgefüllt werden und wird dann dem Landschaftsverband zugeschickt. In der Clearingstelle des Kreises Lippe wird schließlich im Gespräch geklärt, ob die stationäre Wohnform angemessen ist.
An diesem Gespräch nehmen neben dem Antragsteller selbst oder dessen Vertreter, ein sachkundiger Mitarbeiter des Landschaftsverbandes, je ein Vertreter der ambulanten und stationären Einrichtungen sowie ein sachkundiger Mitarbeiter des Kreises Lippe teil.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt oder nachgereicht werden:
- Nervenärztliche Stellungnahme / Nervenärztliches Gutachten
- Ggf. Sozialbericht
- Sozialhilfegrundantrag
Erst nach Vorlage aller Unterlagen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird in der Clearingstelle über den Antrag entschieden.
Aufnahmekriterien:
- Alter bei Aufnahme zwischen 18 und 58 Jahren
- Bereitschaft, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, vorwiegend WfbM
- keine vorwiegende Geistige Behinderung
- keine primäre Abhängigkeitserkrankung
Personal:
- AltenpflegerInnen
- Diplom-SozialarbeiterInnen
- Diplom-SozialpädagogInnen
- ErzieherInnen
- HeilerziehungspflegerInnen
- KrankenpflegerInnen
- mit langjähriger Berufserfahrung in der Psychiatrie
Für den Hauswirtschaftsbereich:
Menschen mit folgenden Beeinträchtigungen und Krankheitsdiagnosen können in den Wohnstätten Detmold und Horn - Bad Meinberg betreut werden:
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